Runder Tisch Kultur jetzt!

Allianz der Freien Kuenste

Berlin, 27. April 2021 | Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände begrüßen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel sich heute in einem Bürger:innen-Dialog mit Kunst- und Kulturschaffenden ausgetauscht und sich sehr ausführlich mit den konkreten Berichten beschäftigt hat.

Die gesamte Branche und vor allem die Kunstschaffenden in freien Strukturen tragen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung solidarisch mit. Gleichzeitig fehlt aktuell jede Perspektive auf Öffnung und berufliche Betätigung.

Wir freuen uns, dass in der heutigen Diskussionsrunde auch mehrere Künstler:innen aus freien Strukturen zu Wort kamen und der Bundeskanzlerin die besondere Situation der vielen soloselbstständigen Kunst- und Kulturschaffenden darlegen konnten. Dazu gehört auch die Dringlichkeit eines Unternehmer:innenlohns, den aufzugreifen die Bundeskanzlerin angekündigt hat. Es wurde außerdem deutlich, dass die Aufstockung der Neustarthilfe für Soloselbstständige sowie die Fortführung nach Juni 2021 ebenso dringend notwendig sind wie der angekündigte Wirtschaftlichkeitsbonus und Ausfallfonds.

Wir bedauern, dass im Vorfeld nur wenige Fach- und Branchenverbände angefragt wurden, Vorschläge für Teilnehmer:innen am Bürger:innen-Dialog zu unterbreiten. Dadurch fehlten wichtige Perspektiven wie zum Beispiel die der Bildenden Künstler:innen. Gleichzeitig zeigte dieses Format, dass noch tiefergehend über strukturelle Probleme bei den Corona-Hilfen und die Existenzbedingungen der Kunst- und Kulturschaffenden diskutiert werden muss.

Die Allianz der Freien Künste sieht den Bürger:innen-Dialog deshalb als einen ersten guten Einstieg, der weitergedacht werden muss. Wir regen an, diesen Dialog auf der Ebene der zahlreichen Fachverbände und unter Einbezug der Bundesländer fortzuführen und einen regelmäßigen Runden Tisch Kultur ins Leben zu rufen.

 

ALLIANZ DER FREIEN KÜNSTE
Kunstquartier Bethanien
Mariannenplatz 2, 10997 Berlin

Sprecher*innen:

Stephan Behrmann
Tel.: 0177 / 733 99 28

Lena Krause
Tel.: 0176 / 640 92 843

 

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Artist’s social insurance fund (KSK): Anonymous survey – Identification of problems experienced by people insured with the KSK in connection with non-artistic part-time self-employment 

Allianz der Freien Kuenste

We are thankful to IAIB-International Artists Information Berlin/touring artists for providing an English translation of this survey and the additional texts.


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Update 11/29/2021: It has been decided to extend the exemption for KSK insured persons with regard to independent additional income. KSK insured persons can have independent additional income of up to € 1,300 / month until the end of 2022 (normally € 450 / month or € 5400 / year) without any change in their insurance status. In addition, the minimum income limit of € 3900 / year is still suspended, so if you earn less than € 3900 with music in 2022, for example, you will not have any problems with the KSK.

Further information: https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html.

!! The AFK played a key role in the dispute with the special regulation on independent additional income. According to the coalition agreement (p. 122), it should now even be retained permanently. !!

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Dear colleagues,

we know that many people insured through the KSK are having problems related to the additional income limit for non-artistic self-employed side jobs, especially as a result of the COVID-19 pandemic (but also in general).

The Allianz der Freien Künste is actively working to improve the situation. We are in discussion with the KSK, the legislative authority and various experts in order to make progress on this complex matter.

We need you and your experiences so that we can explain the problems using as many specific cases as possible, work on solutions and give weight to our demand for a (temporary) increase of the additional income limit.

Please use this survey to document your cases and the problems you have encountered in connection with the current supplementary income regulations:

Go to survey: https://www.surveymonkey.de/r/AFK_Survey_KSK

The information can be provided completely anonymously. You do not have to include any personal data such as your name, insurance number, etc. If you choose to provide contact information (optional), we might use it to contact you if we have any questions.

We will never pass on personal data to the KSK or other bodies. 

We suspect that there is a great many unreported problems that do not come to the public’s attention because insured persons concerned

  • are avoiding inquiring with the KSK about possible additional income out of concern that this might affect them negatively,
  • are not declaring their side jobs to the KSK against their better knowledge because they have no alternative and need the side job to keep their heads above water,
  • are turning down possible side jobs for fear of losing their KSK status.

At this point, it is important for us to point out that the existing regulations on additional income are based on social law provisions. The KSK is bound by these regulations and is to be understood as an executive body. Calls for changes to the current regulations can therefore only be addressed to the legislative authority, not to the KSK.

At the same time, we would like to suggest that the KSK expand its existing, already comprehensive body of information material to include information on issues that have gone unnoticed until now. In particular, this concerns the question of whether the additional income limit – while it continues to apply in its current form – can be considered on a monthly (€450) or annual (€5,400) basis. The KSK has already indicated that it is willing to cooperate in this regard.

Background: Taking up a non-artistic self-employed side job can quickly become a problem for persons insured through the KSK. Anyone who earns more than €450/month or €5,400/year will lose their health and long-term care insurance coverage through the KSK, regardless of how high their income from their artistic activity is. In this context, it is often unclear whether the additional income may be calculated on an annual basis (€5,400/year) or whether even a single month when this income exceeds €450 is grounds for exclusion.

On the other hand, part-time employment (side jobs subject to social insurance contributions) is generally rather unproblematic.

Further information:

Info-PDF provided by KSK concerning additional income:

https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Informationsschriften/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf

Appeals of Allianz der Freien Künste to the legislative authority for effective support for persons insured with the KSK during the COVID-19 crisis:

https://allianz-der-freien-kuenste.de/wp-content/uploads/2021/04/202103PM_AFK_KSK_ERLÄUTERUNGEN_20210310_ITI_EN.pdf

Effektive Maßnahmen sind richtig – Kunst und Kultur brauchen dennoch eine klare Öffnungsperspektive

Allianz der Freien Kuenste

Berlin, 26.04.2021 | Mit Blick auf das am Wochenende in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz fordern die in der Allianz der Freien Künste organisierten 19 Bundesverbände eine klare Öffnungsperspektive – z. B. durch eine Differenzierung zwischen Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich – sowie ein umfassendes Maßnahmenpaket für den unter besonderem verfassungsrechtlichem Schutz stehenden Bereich der Kunst.

Kunst- und Kulturschaffende tragen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seit mehr als einem Jahr solidarisch mit. Wie in keiner anderen Branche führen die Maßnahmen im Kulturbereich zu einem andauernden – 2020 nur kurzzeitig unterbrochenen – Verbot der Berufsausübung. Vor allem kleine Unternehmen und eine Vielzahl von Solo-Selbstständigen stehen vor dem Aus. Das novellierte Infektionsschutzgesetz macht nach monatelangem Stillstand nun auch die Hoffnungen der Branche auf einen Veranstaltungsbetrieb unter Open-Air-Bedingungen zunichte.

Alarmiert nimmt die Allianz der Freien Künste zur Kenntnis, dass der Kulturbranche damit erneut jegliche Perspektive genommen wird. Unabhängig davon, ob Veranstalter:innen ausgefeilte Hygiene- und Testkonzepte vorgelegt oder technisch nachgerüstet haben, und unabhängig davon, ob Veranstaltungen im Innen- oder Außenbereich geplant sind – die Kultur bleibt dicht.

Die Begründung, die Schließung der Kultur sei »angemessen«, weil Einnahmeeinbußen »durch wirtschaftliche Kompensationsprogramme erheblich abgemildert« würden, entspricht nicht der Realität. Die Hilfsmaßnahmen des Bundes reichen in der Höhe nicht aus, sind noch immer nicht passgenau, schließen noch immer zu viele Kunst- und Kulturschaffende aus und kommen obendrein häufig zu spät. Lückenhafte Regularien und fehlende Informationen führen zu einer Verunsicherung bei den Antragstellenden – u. a. bei der Frage, wie Hilfen kombinierbar sind und ob ggf. Rückforderungen drohen.

Trotz der an Fahrt aufnehmenden Impfkampagne, und obwohl mit NEUSTART KULTUR eine zweite Kultur-Milliarde auf den Weg gebracht worden ist, erscheint die Lage für die Kultur auswegloser denn je. Grund ist nicht nur die Pandemie selbst, sondern das offensichtliche Fehlen einer konsequenten und wirksamen politischen Strategie sowie die mangelnde Einbindung des Kulturbereichs bei der Konzipierung der geplanten Maßnahmen. Es wird erneut deutlich, wie wenig der Gesetzgeber gewillt ist, die Bedeutung von Kunst und Kultur für die Gesellschaft anzuerkennen.
Die Allianz der Freien Künste fordert die sofortige Umsetzung effektiver Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die Verbände unterstützen einen harten, konsequenten und schnellen Lockdown für alle Bereiche der Gesellschaft, der allerdings mit einer klaren Perspektive für die Öffnung verbunden sein muss:

1. Differenzierung zwischen Außen- und Innenbereich

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Ansteckungsrisiko unter freiem Himmel deutlich geringer ist als in Innenräumen. Die Allianz der Freien Künste fordert Bund und Länder auf, schnellstmöglich eine mit den Kulturverbänden abgestimmte Öffnungsstrategie zu entwickeln, die eine Differenzierung zwischen innen und außen vorsieht – nicht zuletzt, um die kulturelle Grundversorgung der Gesellschaft zu gewährleisten. Es geht um die kulturelle Teilhabe aller sowie um die Sicherung der Existenz der Kulturschaffenden und der Betriebe der Kulturwirtschaft.

Ergänzend zu dieser Forderung im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz braucht es ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Kulturwirtschaft:

2. Eine erhöhte Neustarthilfe für Soloselbstständige mit einer Weiterführung in der zweiten Jahreshälfte

Die Höhe der Neustarthilfe für Soloselbstständige ist für viele Kunst- und Kulturschaffende bei weitem nicht ausreichend. Solange kein fiktiver Unternehmer:innenlohn gewährt wird – für den die Allianz der Freien Künste seit Beginn der Pandemie eintritt – braucht es dringend eine angemessene Erhöhung des Fördersatzes bei der Neustarthilfe für Soloselbstständige sowie eine frühzeitige Inaussichtstellung einer Weiterführung in der zweiten Jahreshälfte.

3. Rechtsunsicherheiten bei den Wirtschaftshilfen effektiv entgegenwirken

Bei strittigen Fragen, komplizierten Fällen und im Zusammenhang mit der Kombinierbarkeit von Hilfen haben sowohl Einzel-Antragsteller:innen als auch prüfende Dritte derzeit keine kompetenten Ansprechpartner:innen zur Klärung rechtlicher Unklarheiten. Die derzeit vom BMWi angebotene Beratung hat keine Lösungskompetenz. Die Allianz der Freien Künste fordert die umgehende Einrichtung einer kompetenten und rechtsverbindlichen Fachberatung.

4. Keine weitere Verzögerung bei den Härtefallhilfen

Für Selbstständige und Unternehmen, die bei den bestehenden Hilfsmaßnahmen durchs Raster fallen, wurden von Bund und Ländern Härtefallhilfen mit einem Volumen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro angekündigt. Den Worten müssen umgehend Taten folgen, sonst kommen die Hilfen zu spät. Hier braucht es einen beschleunigten Programmstart.

5. Ausfallfonds und Wirtschaftlichkeitsbonus sind überfällig

Bereits Anfang des Jahres wurde vom BMF ein Ausfallfonds und Wirtschaftlichkeitsbonus angekündigt, mit dem das Corona-bedingte Ausfallrisiko von Kulturveranstaltungen abgesichert und ein Veranstaltungsbetrieb mit reduzierter Kapazität ermöglicht werden soll. Auch wenn die Planbarkeit von Veranstaltungen momentan stark eingeschränkt ist, müssen die Hilfsmaßnahmen unverzüglich auf den Weg gebracht werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass ein weiteres komplettes Jahr für die Kultur verloren ist. Die angekündigten Hilfen müssen auch kleine Veranstalter und Veranstaltungsorte mit einer Kapazität von 100 Plätzen berücksichtigen. Beim Ausfallfonds müssen zwingend auch Ausfallhonorare für Künstler:innen mit abgesichert sein.

 

ALLIANZ DER FREIEN KÜNSTE
Kunstquartier Bethanien
Mariannenplatz 2, 10997 Berlin

Sprecher*innen:

Stephan Behrmann
Tel.: 0177 / 733 99 28

Lena Krause
Tel.: 0176 / 640 92 843

 

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Anonyme Umfrage zur Erfassung von Problemfällen KSK-Versicherter im Zusammenhang mit nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenjobs

Allianz der Freien Kuenste

We are thankful to IAIB-International Artists Information Berlin/touring artists for providing an English translation of this survey and the additional texts. Follow this link for information and survey in English.


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Update 29.11.2021: Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für KSK-Versicherte bzgl. selbständiger Nebeneinkünfte ist beschlossen. KSK-Versicherte können bis Ende 2022 selbständige Nebenverdienste von bis zu 1300€/Monat haben (normalerweise 450€/Monat bzw 5400€/Jahr), ohne dass sich an ihrem Versicherungsstatus etwas ändert. Außerdem ist die Mindesteinkommensgrenze von 3900€/Jahr weiter ausgesetzt, wer also z.Bb in 2022 weniger als 3900€ verdient mit der Musik, bekommt keine Probleme mit der KSK. Weitere Infos: https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html.

!! Die Sonderregelung zu den selbständigen Nebenverdiensten hat die AFK maßgeblich miterstritten. Sie soll laut Koalitionsvertrag (S. 122) nun sogar dauerhaft beibehalten werden. !!

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Liebe Kolleg:innen,

wir wissen, dass viele KSK-Versicherte besonders infolge der Corona-Pandemie (aber auch grundsätzlich) Probleme haben, die mit der Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischer selbstständiger Nebentätigkeit zusammenhängen.

Die Allianz der Freien Künste arbeitet aktiv an einer Verbesserung der Situation. Wir sind im Gespräch mit der KSK, mit dem Gesetzgeber und verschiedenen Expert:innen, um in dieser komplexen Materie weiterzukommen.

Dabei brauchen wir Euch und Eure Erfahrungen, damit wir die Probleme anhand möglichst vieler konkreter Fälle beschreiben, an Lösungen mitarbeiten und unserer Forderung nach einer (temporären) Anhebung der Zuverdienstgrenze Nachdruck verleihen können.

Bitte dokumentiert in dieser Umfrage Eure Problemfälle im Zusammenhang mit der bestehenden Zuverdienstregelung:

Zur Umfrage: https://www.surveymonkey.de/r/AFK_Umfrage_KSK

Die Angaben können komplett anonym gemacht werden. Ihr müsst keine persönlichen Daten wie Euren Namen, Eure Versicherungsnummer o. Ä. nennen. Wenn Ihr einen Kontakt angeben möchtet (optional), würden wir bei Unklarheiten ggf. Gebrauch machen von der Möglichkeit einer Rückfrage.

In keinem Fall leiten wir personenbezogene Daten an die KSK oder andere Stellen weiter.

Wir vermuten eine hohe »Dunkelziffer« an Problemfällen, die nicht an die Öffentlichkeit kommen, weil die Versicherten

  • Nachfragen bei der KSK zu möglichen Nebeneinkünften vermeiden, aus Sorge, dass sich Nachteile für sie ergeben könnten
  • wider besseres Wissen den Nebenjob nicht bei der KSK angeben, weil sie ohnehin keine Alternative haben und den Nebenjob brauchen, um sich über Wasser zu halten,
  • mögliche Nebentätigkeiten gar nicht erst annehmen aus Angst, ihren KSK-Status möglicherweise zu verlieren.

Wichtig ist uns an dieser Stelle der Hinweis, dass die bestehenden Regularien zum Zuverdienst auf sozialrechtlichen Bestimmungen beruhen. Die KSK ist an diese Vorgaben gebunden und als ausführendes Organ zu verstehen. Forderungen nach einer Änderung der bestehenden Regularien können sich daher immer nur an den Gesetzgeber wenden, nicht an die KSK.

Wir möchten zeitgleich anregen, dass die KSK ihr bestehendes umfangreiches Info-Material erweitert um Hinweise zu Fragestellungen, die bisher unbeachtet geblieben sind. Das betrifft besonders auch die Frage, ob die Nebenverdienstgrenze – solange sie in der jetzigen Form besteht – monatlich (450€) oder jährlich (5400€) betrachtet werden kann. Die KSK hat diesbezüglich bereits Kooperationsbereitschaft signalisiert.

Zum Hintergrund:

Die Aufnahme einer selbstständigen nicht-künstlerischen Nebentätigkeit kann für KSK-Versicherte schnell zu einem Problem werden. Wer hier über 450/Monat bzw. 5400€/Jahr verdient, verliert den Versicherungsschutz in Kranken- und Pflegeversicherung über die KSK, und zwar unabhängig davon, wie hoch die Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit sind. Ob in diesem Zusammenhang die Nebenverdienste aufs Jahr gerechnet werden dürfen (5400€/Jahr) oder bereits ein einmaliges Überschreiten von 450€/Monat zum Ausschluss führt, ist oft unklar.

Eher unproblematisch hingegen ist ein Nebenjob in Anstellung (sozialversicherungspflichtiger Nebenjob).

Weitere Informationen:

Infoblatt der KSK zu Nebenverdiensten:

https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Informationsschriften/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf

Forderungen der Allianz der Freien Künste:

https://allianz-der-freien-kuenste.de/forderungen-an-den-gesetzgeber-zur-wirksamen-unterstuetzung-von-ksk-versicherten-in-der-corona-krise/

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