!! Die Sonderregelung zu den selbständigen Nebenverdiensten hat die AFK maßgeblich miterstritten. Sie soll laut Koalitionsvertrag (S. 122) nun sogar dauerhaft beibehalten werden. !!
In Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ist mit der Kunstfreiheit das verfas- sungsmäßige Bekenntnis zur besonderen Rolle der Künste in unserer Gesellschaft grundlegend formuliert. Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz und in der auf ihm basierenden Künstlersozialkasse (KSK) hat der Gesetzgeber ein konkretes Instrument geschaffen, welches der besonderen Schutzwürdigkeit der Kunst und der Künstler*innen Ausdruck verleiht. Seit ihrem Bestehen ist die KSK die unverzichtbare Grundsäule der sozialen Absicherung selbstständig arbeitender Künstler*innen.
In der Corona-Pandemie hat sich die KSK als wichtiges Auffangnetz für die Versicherten erwiesen. Die seit fast einem Jahr andauernde schwere Krise stellt die Künstler*innen und die KSK vor unerwartete Herausforderungen und erfordert zusätzliche Maßnahmen. Der Gesetzgeber hat bereits erste wichtige Schritte unternommen. So wurde – um das KSK-System zu stützen – 2020 ein Entlastungs- Zuschuss aus Bundesmitteln gewährt. Darüber hinaus wurde dafür Sorge getragen, dass der von den Versicherten – unverschuldet – erlittene Verdiensteinbruch in 2020 und 2021 keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz an sich hat.
Dennoch ergeben sich für die Versicherten weiterhin erhebliche Probleme. Starre Zuverdienstregelungen im Bereich selbstständiger Nebentätigkeit erschweren es vielen von ihnen, aus eigener Kraft die Krise zu überstehen, ohne ihren Hauptberuf aufgeben zu müssen. Die Corona-bedingten Verdienstausfälle führen außerdem zu einer Minderung des Krankengeldanspruchs und werden mit Blick auf den Zugang zur Grundrente für viele Versicherte drastische Spätfolgen im Bereich der Altersabsicherung nach sich ziehen. Zusätzlich zu den bereits erfolgten Maßnahmen sind dringend weitere Schritte des Gesetzgebers erforderlich – in Bezug auf das KSK-System und die Altersabsicherung der Künstler*innen.
Grundsätzlich gilt, dass der Bereich der Künste durch die – infolge der Corona-Pandemie angeordneten – staatlichen Schutzmaßnahmen eine der am stärksten betroffenen Branchen ist und dass der Kulturbetrieb auch nach einem Ende der Pandemie-bedingten Beschränkungen erst mit großer Verzögerung in Gang kommen wird. Auch aufgrund von sehr langen Planungsvorläufen wird sich die Krise noch sehr lange auf die Arbeitsrealität freischaffender Künstler*innen auswirken. Es ist davon auszugehen, dass der Kulturbereich bis mindestens 2022 starken Beeinträchtigungen ausgesetzt sein wird.
In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass zur Stabilisierung der KSK auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt wird, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten.
- Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf – für die Dauer der Pandemie und eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2022 – die Zuverdienstgrenzen für nicht- künstlerischen selbstständigen Nebenverdienst auszusetzen oder deutlich anzuheben bzw. eine Regelung zu treffen, die für KSK-Versicherte den Bestandsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung trotz Überschreitens der Zuverdienstgrenze gewährleistet.
Ähnliche Forderungen wurden bereits von ver.di, vom Deutschen Kulturrat, vom Deutschen Musikrat und anderen Verbänden vorgebracht.
- Solange die Zuverdienstgrenze für nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenverdienst in der jetzigen Form besteht, ist für die KSK-Mitglieder entscheidend, ob eine monatliche Betrachtung (derzeit 450 Euro pro Monat) oder eine jährliche Betrachtung (derzeit 12 mal 450 Euro = 5.400 Euro pro Jahr) erfolgt. Die Allianz der Freien Künste fordert, dass die Zuverdienstgrenze in jedem Fall auf das gesamte Jahr gerechnet werden kann. Dadurch hätten die Versicherten die Möglichkeit, die bestehenden Zuverdienstmöglichkeiten – generell und besonders während der Krise – voll auszuschöpfen.
- Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf, durch entsprechende Nachbesserungen beim Zugang zur Grundrente schnellstmöglich die Spätfolgen der Corona-Pandemie für die soziale Absicherung der Künstler*innen im Alter abzufedern. Unabhängig von der Corona-Situation muss der Zugang zur Grundrente für (hauptberufliche) Künstler*innen mit unterdurchschnittlich geringem Einkommen ermöglicht werden.
- Zur Stabilisierung der KSK-Systems muss auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt werden, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten.
Hier geht es zu weiteren Erläuterungen.
ALLIANZ DER FREIEN KÜNSTE
Kunstquartier Bethanien
Mariannenplatz 2, 10997 Berlin
Sprecher*innen:
Stephan Behrmann
Tel.: 0177 / 733 99 28
Lena Krause
Tel.: 0176 / 640 92 843
download des Textes als PDF.