Anonyme Umfrage zur Erfassung von Problemfällen KSK-Versicherter im Zusammenhang mit nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenjobs

Allianz der Freien Kuenste

We are thankful to IAIB-International Artists Information Berlin/touring artists for providing an English translation of this survey and the additional texts. Follow this link for information and survey in English.


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Update 29.11.2021: Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für KSK-Versicherte bzgl. selbständiger Nebeneinkünfte ist beschlossen. KSK-Versicherte können bis Ende 2022 selbständige Nebenverdienste von bis zu 1300€/Monat haben (normalerweise 450€/Monat bzw 5400€/Jahr), ohne dass sich an ihrem Versicherungsstatus etwas ändert. Außerdem ist die Mindesteinkommensgrenze von 3900€/Jahr weiter ausgesetzt, wer also z.Bb in 2022 weniger als 3900€ verdient mit der Musik, bekommt keine Probleme mit der KSK. Weitere Infos: https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html.

!! Die Sonderregelung zu den selbständigen Nebenverdiensten hat die AFK maßgeblich miterstritten. Sie soll laut Koalitionsvertrag (S. 122) nun sogar dauerhaft beibehalten werden. !!

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Liebe Kolleg:innen,

wir wissen, dass viele KSK-Versicherte besonders infolge der Corona-Pandemie (aber auch grundsätzlich) Probleme haben, die mit der Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischer selbstständiger Nebentätigkeit zusammenhängen.

Die Allianz der Freien Künste arbeitet aktiv an einer Verbesserung der Situation. Wir sind im Gespräch mit der KSK, mit dem Gesetzgeber und verschiedenen Expert:innen, um in dieser komplexen Materie weiterzukommen.

Dabei brauchen wir Euch und Eure Erfahrungen, damit wir die Probleme anhand möglichst vieler konkreter Fälle beschreiben, an Lösungen mitarbeiten und unserer Forderung nach einer (temporären) Anhebung der Zuverdienstgrenze Nachdruck verleihen können.

Bitte dokumentiert in dieser Umfrage Eure Problemfälle im Zusammenhang mit der bestehenden Zuverdienstregelung:

Zur Umfrage: https://www.surveymonkey.de/r/AFK_Umfrage_KSK

Die Angaben können komplett anonym gemacht werden. Ihr müsst keine persönlichen Daten wie Euren Namen, Eure Versicherungsnummer o. Ä. nennen. Wenn Ihr einen Kontakt angeben möchtet (optional), würden wir bei Unklarheiten ggf. Gebrauch machen von der Möglichkeit einer Rückfrage.

In keinem Fall leiten wir personenbezogene Daten an die KSK oder andere Stellen weiter.

Wir vermuten eine hohe »Dunkelziffer« an Problemfällen, die nicht an die Öffentlichkeit kommen, weil die Versicherten

  • Nachfragen bei der KSK zu möglichen Nebeneinkünften vermeiden, aus Sorge, dass sich Nachteile für sie ergeben könnten
  • wider besseres Wissen den Nebenjob nicht bei der KSK angeben, weil sie ohnehin keine Alternative haben und den Nebenjob brauchen, um sich über Wasser zu halten,
  • mögliche Nebentätigkeiten gar nicht erst annehmen aus Angst, ihren KSK-Status möglicherweise zu verlieren.

Wichtig ist uns an dieser Stelle der Hinweis, dass die bestehenden Regularien zum Zuverdienst auf sozialrechtlichen Bestimmungen beruhen. Die KSK ist an diese Vorgaben gebunden und als ausführendes Organ zu verstehen. Forderungen nach einer Änderung der bestehenden Regularien können sich daher immer nur an den Gesetzgeber wenden, nicht an die KSK.

Wir möchten zeitgleich anregen, dass die KSK ihr bestehendes umfangreiches Info-Material erweitert um Hinweise zu Fragestellungen, die bisher unbeachtet geblieben sind. Das betrifft besonders auch die Frage, ob die Nebenverdienstgrenze – solange sie in der jetzigen Form besteht – monatlich (450€) oder jährlich (5400€) betrachtet werden kann. Die KSK hat diesbezüglich bereits Kooperationsbereitschaft signalisiert.

Zum Hintergrund:

Die Aufnahme einer selbstständigen nicht-künstlerischen Nebentätigkeit kann für KSK-Versicherte schnell zu einem Problem werden. Wer hier über 450/Monat bzw. 5400€/Jahr verdient, verliert den Versicherungsschutz in Kranken- und Pflegeversicherung über die KSK, und zwar unabhängig davon, wie hoch die Einkünfte aus der künstlerischen Tätigkeit sind. Ob in diesem Zusammenhang die Nebenverdienste aufs Jahr gerechnet werden dürfen (5400€/Jahr) oder bereits ein einmaliges Überschreiten von 450€/Monat zum Ausschluss führt, ist oft unklar.

Eher unproblematisch hingegen ist ein Nebenjob in Anstellung (sozialversicherungspflichtiger Nebenjob).

Weitere Informationen:

Infoblatt der KSK zu Nebenverdiensten:

https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_Künstler_Publizisten/Informationsschriften/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf

Forderungen der Allianz der Freien Künste:

https://allianz-der-freien-kuenste.de/forderungen-an-den-gesetzgeber-zur-wirksamen-unterstuetzung-von-ksk-versicherten-in-der-corona-krise/

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