Berlin, 09.04.2020 | Baden-Württemberg sorgt bei der Corona-Soforthilfe für eine faire Regelung für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen. Das schafft Sicherheit für viele freie Künstler*innen und Unternehmen der Kulturwirtschaft. Die18 in der Allianz der Freien Künste vertretenen Verbände finden: Das ist ein gutes Beispiel!
Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und für die in kleinen Unternehmen tätigen Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können in Baden-Württemberg bei einem durch Corona bedingten Liquiditäts-Engpass auch Lebensunterhaltskosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.180 Euro pro Monat aus der Soforthilfe des Bundes bestreiten.
Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der private Miet- und Lebenshaltungskostenkosten abdeckt – zusätzlich zu fortlaufenden Betriebskosten. Dieses Beispiel sollte nun bundesweit Schule machen!
Die Allianz der Freien Künste fordert die Landesregierungen der anderen Bundesländer auf, sich am Beispiel Baden-Württembergs zu orientieren.
Der Allianz der Freien Künste gehören an:
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, der Verband der HörspielRegie, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Verband Deutscher Puppentheater sowie die Vereinigung Alte Musik.
ALLIANZ DER FREIEN KÜNSTE
Kunstquartier Bethanien
Mariannenplatz 2, 10997 Berlin
Sprecher: Stephan Behrmann
Tel.: 0177 / 733 99 28
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