Honoraruntergrenzen sind richtig und erfordern einen breit angelegten Diskurs!

Allianz der Freien Kuenste

Berlin, 20.07.2022 | Die Allianz der Freien Künste (AFK) begrüßt, dass sich die Kulturminis­ter:innenkonferenz (KMK) unter Vorsitz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Verbesserung der sozialen Lage von Künstler:innen auf die Fahnen geschrieben hat und in einer Kommission mit der „Festlegung fairer spartenspezifischer Entgeltkorridore bei öffentlicher Kulturförderung“ befasst.

Die AFK unterstützt die Initiative der KMK zur Einbeziehung der Expertise der Fachverbände. Sie sieht einen breit angelegten Diskurs, der spartenübergreifende Notwendigkeiten, Herausforderungen und Wirkungsmechanismen aufgreift und beleuchtet, als unverzichtbar an. Da sich die beruflichen Realitäten in den verschiedenen Sparten, teils sogar innerhalb einzelner Sparten deutlich unterschei­den, erfordern sinnvolle Regelungen bzgl. fairer Vergütung die Entwicklung differenzierter Honorar­standards, bei denen vielfältige Bezugsgrößen berücksichtigt werden müssen. Auch Unterschiede zu vorhandenen Vergütungs- und Tarifmodellen in anderen Bereichen müssen bedacht werden: Eine Einstufung nach Alter, Berufserfahrung oder akademischer Qualifikation etwa passt in der Regel nicht zu allen Arbeitswirklichkeiten freischaffender Künstler:innen.

„Ziel der gemeinsamen Bemühungen zur fairen Vergütung muss langfristig sein, dass freie Künst­ler:innen in Deutschland im Durchschnitt genauso viel verdienen und damit genauso für ihre soziale Absicherung sorgen können wie vergleichbar Qualifizierte in anderen Bereichen. Die Politik steht hier in der gesetzgeberischen und förderpolitischen Verantwortung.“, sagt Peder W. Strux, Sprecher der Allianz der Freien Künste.

„Verbindliche Honoraruntergrenzen führen weg von Selbstausbeutung und prekären Bedingungen, hin zu nachhaltigem Arbeiten im Kulturbereich. Das gilt nicht nur für aktive Künstler:innen, sondern ermöglicht vor allem auch kommenden Generationen hauptberuflich und auf hohem Niveau künstle­risch tätig zu sein. Als Allianz der Freien Künste unterstützen wir die Entscheidungsträger:innen mit allen Mitteln bei der sachgerechten Ausarbeitung von Honoraruntergrenzen.“, ergänzt Lena Krause, Sprecherin der Allianz der Freien Künste. Gesprächsbedarf sieht die Allianz der Freien Künste u.a. zu folgenden Themen:

Besonderheiten selbstständiger Arbeit abbilden
Vorbereitende kreative und organisatorische Arbeiten sind integraler Bestandteil des Berufs selbst­ständiger Künstler:innen. Eine Honorierung derselben findet bisher nicht statt. Sie werden als imma­terielle Investition vorausgesetzt. Honoraruntergrenzen müssen all diese Arbeiten und darüberhin­ausgehende Besonderheiten selbstständiger Arbeit abbilden. Um die Künstler:innen in ihrer Verhand­lungsposition zu stärken, ist ein Automatismus notwendig, der sämtliche vorbereitende Arbeiten und andere anfallende Kosten in den Honorarstandards berücksichtigt.

Aufstockung der öffentlichen Kulturförderung
Angemessene Honoraruntergrenzen müssen unabhängig von faktischen Zwängen transparent er­rechnet und ehrlich benannt werden. Gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträger:innen muss ein Prozess in Gang gesetzt werden, der progressiv zu angemessenen Honoraruntergrenzen führt. Honorarstandards können nur nachhaltig und verbindlich etabliert werden, wenn die öffentliche Kulturförderung Schritt für Schritt mitwächst. Dafür sind verbindliche Zeitpläne und Strategien not­wendig. Nur so kann die künstlerische Vielfalt erhalten und das unwiederbringliche Wegbrechen ge­wachsener und notwendiger Strukturen in den freien Szenen verhindert werden.

ALLIANZ DER FREIEN KÜNSTE

c/o FREO e.V.
Hasenheide 54, 10967 Berlin

Sprecher:innen:                                            
Lena Krause – tel: 0176 / 640 92 843
Peder W. Strux – tel: 0151 / 23023400

Allianz der Freien Künste begrüßt geplante Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz

Allianz der Freien Kuenste

Berlin, 12.07.2022 | Die Allianz der Freien Künste begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz, die im Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen sind.

Selbstständige Künstler:innen bleiben demnach über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, wenn die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Nach der bisherigen Regelung kommt es zum Verlust des Versichertenschutzes in Kranken- und Pflegeversicherung bei der KSK, wenn in einem selbstständigen nicht-künstlerischen Nebenjob monatlich mehr als 450 Euro verdient wird. Diese Einkommensgrenze gilt derzeit nur bei selbstständigen, nicht jedoch bei abhängigen Nebenjobs. Eine Corona-bedingte Sonderregelung, die einen selbstständigen Zuverdienst von bis zu 1.300 Euro ohne Verlust des Versicherungsschutzes über die KSK ermöglicht, läuft zum 31. Dezember 2022 aus.

„Die geplanten Änderungen werten wir als wichtige Verbesserung für die soziale Absicherung von selbstständigen Künstler:innen”, sagt Lena Krause, Sprecherin der Allianz der Freien Künste. „Die für viele Kolleg:innen existenzbedrohliche Coronakrise zeigt eindrücklich, wie wichtig ein angemessener Schutz gerade für die soloselbstständigen Angehörigen der freien Szenen ist – selbst wenn diese neben ihrer künstlerischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben müssen.“

Die Allianz der Freien Künste sieht in der geplanten Anpassung ein Handeln im Sinne der Künstler:innen und eine folgerichtige Konsequenz aus der Covid19-Pandemie. Gleichzeitig mahnt der spartenübergreifende Zusammenschluss von 19 Bundesverbänden für den Kunstbereich passende Kriterien zur Definition der Haupttätigkeit und die Einbeziehung fachlicher Expertise aus den freien Szenen bei deren Erarbeitung an.

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