Nichts ist in Ordnung – soloselbstständige Kunstschaffende warten noch immer auf wirksame Bundeshilfen

Allianz der Freien Kuenste

Berlin, 18.01.2021 |Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gibt es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die Kunst- und Kulturschaffenden sind seit Beginn der Krise stärker als nahezu alle anderen Branchen von den Folgen der Pandemie betroffen. Für die Mehrzahl der Akteur*innen ist die Ausübung ihrer Berufe seit Monaten nicht oder nur sehr stark eingeschränkt möglich.

Neustarthilfe für Soloselbstständige: Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen.

November- und Dezemberhilfen: Hier ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstler*innen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den »indirekt Betroffenen« und müssen nachweisen, dass 80 % der ausgefallenen Umsätze mit von den Schließungen direkt betroffenen Auftraggeber*innen realisiert worden wären. Dies ist aufgrund der sehr heterogenen Erwerbsstruktur in der freien Szene nur selten möglich.

Intransparenz: Unter denjenigen, die diese Hilfen dennoch in Anspruch nehmen konnten, besteht die große Sorge, Gelder zurückzahlen zu müssen, da die komplexen Zugangsvoraussetzungen unnötigen Interpretationsspielraum lassen und zum Teil erst im Nachhinein klar werden. Permanent werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen geändert – zum Teil mit dramatischen Folgen für die Antragstellenden. Auskünfte zu spezifischen Fragen, die sich für sie im Kulturbereich ergeben, werden generell nicht erteilt. Hier braucht es endlich Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.

Die Allianz der Freien Künste macht sich seit Beginn der Pandemie für einen fiktiven Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige stark. Im Sinne eines erweiterten Betriebskostenzuschusses würde er auch soloselbstständigen Kunstschaffenden wirksam helfen. Unterstützt wird diese Forderung von den Fachminister*innen der Länder, dem Kulturausschuss des Bundesrates, dem Deutschen Kulturrat, allen Fachverbänden der Kulturbranchen und nicht zuletzt auch von der Kulturstaatsministerin.

Wir fordern die Bundesregierung eindringlich auf, die Notlage im Bereich der Freien Künste ernst zu nehmen und endlich wirksame Hilfsmaßnahmen auf den Weg zu bringen bzw. bestehende Hilfsmaßnahmen nachzubessern und dabei die Fachverbände auf Bundesebene bei der Ausgestaltung einzubeziehen.

Die Hauptforderungen der Allianz der Freien Künste im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind:

  1. Sofortiger Start und schnellstmögliche Erhöhung des im Rahmen der Neustarthilfe für Soloselbstständige in Aussicht gestellten Zuschussbetrages auf monatlich mindestens 1.180 Euro im Sinne eines fiktiven Unternehmer*innenlohns
  2. Zwingende Einstufung von allen soloselbstständigen Kunst- und Kulturschaffenden als »direkt Betroffene« im Rahmen der November- und Dezemberhilfen
  3. Radikale Vereinfachung der Grundsicherung für die Dauer der Pandemie (Wegfall der Bedarfsgemeinschaft, Wegfall der Vermögensprüfung, Wegfall des Bewerbungszwanges, Wegfall des de facto geltenden Mobilitäts-Verbotes etc.)
  4. Umgehende Aufstockung der stark überzeichneten Förderprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR um mindestens eine weitere Kultur-Milliarde
  5. Ernstzunehmende Einbeziehung der Branchen- und Fachverbände auf Bundesebene bei der Ausgestaltung von Hilfs- und Fördermaßnahmen
  6. Einrichtung eines überparteilichen, die Fachverbände einbeziehenden Runden Tisches »Kunst und Kultur 2021 ff.«

 

ALLIANZ DER FREIEN KÜNSTE
Kunstquartier Bethanien
Mariannenplatz 2, 10997 Berlin

Sprecher*innen:

Stephan Behrmann
Tel.: 0177 / 733 99 28

Lena Krause
Tel.: 0176 / 640 92 843

 

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