Die Freien Künste – was zu tun ist!
Positionspapier der Allianz der Freien Künste

Allianz der Freien KuensteDie Allianz der Freien Künste – wer wir sind
Die Arbeitspraxis in den Freien Künsten – wie wir arbeiten
Was zu tun ist!
Die Kernforderungen

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Die Allianz der Freien Künste – wer wir sind

Die Allianz der Freien Künste (AFK) ist ein offenes Bündnis von Bundesverbänden und Inte­ressenvertretungen der privatrechtlich organisierten Kunst- und Kulturschaffenden in Deutsch­land. Der Allianz gehören aktuell an: Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Ge­sellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künst­ler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentli­chen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutsch­land, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Mu­sik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdich­ter-Verband, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, der Verband der HörspielRegie, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Verband Deut­scher Puppentheater, die Vereinigung Alte Musik sowie das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk.

Das vorliegende Positionspapier und seine Kernforderungen sind in einem mehrmonatigen, in­ten­siven Diskussionsprozess der beteiligten Verbände entstanden. Es dient als grund­legen­de Positionsbestimmung und ist Ausgangspunkt für die kulturpolitische Arbeit der Allianz.

Deutschland ist ein Land der Kunst und der Kultur. Ein maßgeblicher Teil der Kunst- und Kul­tur­produktion in Deutschland wird von privatrechtlich organisierten Kunst- und Kultur­schaf­fenden erbracht. Die Freie Szene hält die Kultur lebendig und facettenreich und ist Motor für Inno­vationen. Inhaltlich-künstlerisch haben die Freien Künste einen be­stimmen­den und stil­prägenden Einfluss auf die ästhetischen Diskurse und die Entwicklung der einzelnen Kunst­sparten. Indem sie ungewohnte Perspektiven eröffnen, gesell­schafts­poli­ti­sche Themen auf­grei­fen und Sicht- und Arbeitsweisen hinterfragen, haben die Freien Künste einen substan­tiel­len Anteil an der zivilgesellschaftlichen Entwicklung. Bei vielen Ak­teur*innen der Freien Künste ver­­bin­den sich darüber hinaus künstlerisch-ästhetische Ansätze mit einer Vielzahl von sozia­len, integrativen und interkulturellen Projekten.

Die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch, unter denen die Akteur*innen der Freien Künste arbeiten, werden weder dem bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag noch der Arbeitspraxis der Freien Künste gerecht.

Die Allianz der Freien Künste will die Arbeits- und Lebensbedingungen für die in diesem Ar­beitsfeld tätigen Akteur*innen ebenso grundlegend wie nachhaltig verbessern. Sie will spar­ten­übergreifend gemeinsame, übergeordnete Forderungen bündeln und in den kultur­po­liti­schen Diskurs einbringen. Die Allianz der Freien Künste will die Aufmerksamkeit auf den Ar­beits­be­reich der privatrechtlich organisierten Kunst- und Kulturschaffenden in Deutschland und ihre künstlerische Praxis lenken, eine übergreifende fachliche Expertise bereitstellen sowie die Politik beraten und die Öffentlichkeit informieren.

Man kann davon ausgehen, dass die Forderungen der AFK einen Per­sonenkreis von insge­samt mindestens 250.000 Kunst­- und Kulturschaffenden betreffen. Dabei handelt es sich – ne­ben den Künst­ler*innen – auch um all jene Ak­­teur*innen, die im unmittelbaren Umfeld der Kunstproduktion tätig sind.


Die Arbeitspraxis in den Freien Künsten – wie wir arbeiten

Die freien Künstler*innen und Kulturschaffenden arbeiten vorwiegend projektbezogen. Ihre Ar­beit ist von einem ho­hen Grad an Selbstbestimmung in Bezug auf Gegenstand, Ar­beits­weise und Arbeits­kon­s­tellationen geprägt. Die Ausübung ihrer künstlerischen Praxis erfolgt haupt­beruflich und ist Ar­beits- und Lebensmittelpunkt.

Die Mehrzahl der Akteur*innen sind nicht marktwirtschaftlich orientierte Einzel­un­terneh­meri­n­nen und Einzelunternehmer.1 Solo-Selbständigkeit und kurzfristige Beschäf­ti­gung sind die vor­herrschenden Erwerbsformen. Bei vielen Kunst- und Kultur­schaf­fenden wech­seln die­se Er­werbs­formen häufig. Dieser hybride Erwerbsstatus ent­spricht der selbst ge­wähl­ten, zu­­meist projektbezogenen Arbeitsweise.

Anders als bei einem Großteil der Erwerbstätigen in Deutschland ist die Erwerbsform der un­befristeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht das angestrebte Arbeits­mo­dell, es widerspricht häufig der künstlerischen Praxis der Freien Szene.

 


Was zu tun ist!

Die bestehenden Sozialsysteme sind auf selbstgewählte, flexible Arbeitsformen unzureichend eingestellt. Die Kunst- und Kultur­schaf­fenden sind mit einer Vielzahl systemischer Hürden und hohem bürokratischen Aufwand konfrontiert. Der erfreulicherweise eingeführte gesetzliche Mindestlohn greift im Bereich der Freien Künste nicht. Es gibt keine Tarifpartner, die ihre je­weiligen Interessen miteinander aushandeln und die von zahlreichen Verbänden empfohlenen Honorarstandards sind nicht verbindlich. Trotz erfolgreicher und hoch profes­sioneller Arbeit bewegt sich eine Vielzahl der privatrechtlich organisierten Kunst- und Kultur­schaf­fenden im unteren Einkommensbereich. Eine angemessene Altersvorsorge ist flächendeckend nicht mög­lich und dem Großteil der Akteur*innen droht eine systembedingte Altersarmut.

Obwohl die Freien Künste in erheblichem Maße zur kulturellen Grundversorgung beitragen, erhalten sie lediglich einen Bruchteil der öffentlichen Förderung. Die von den Verbänden emp­foh­lenen Honorarstandards kommen im Bereich der öffentlichen Förderung weitgehend nicht zur Anwendung. Auch fehlt eine Ausdifferenzierung der Fördersysteme.

Diese Situation muss sich ändern! Es ist an der Zeit, dass die Politik soziale und wirtschaft­liche Rahmenbedingungen schafft, die der Leistung der Freien Künste und ihrem Anteil an der Kunst- und Kulturproduktion in Deutschland gerecht werden. Eine kontinuierliche Er­werbs­biografie muss – jenseits des Modells der Festanstellung – möglich sein. Die Arbeits­situation und die spezifischen Arbeitsweisen von Künstler*innen und Kultur­schaffenden in der Freien Szene müssen in den Fokus genommen werden, Rechts­sicherheit und die Möglichkeit der sozialen Absicherung müssen gegeben sein und bürokratische Hür­den in den Sozial­systemen müssen abgebaut werden

1 Definition nach der Wirtschaftsministerkonferenz, 2009, Leitfaden zur Erstellung einer statistischen Datengrundlage für die Kulturwirtschaft und eine länderübergreifende Auswertung kulturwirtschaftlicher Daten, Köln 2009.


Die Kernforderungen

Ein Großteil der kulturpolitischen Kernforderungen der AFK bezieht sich vor allem auf die Bun­d­es­ebene – insbesondere jene Forderungen, die die sozialen Rahmenbedingungen betreffen. Einige Forderungen nehmen zudem auf die Ebene der Länder und Kommunen Bezug bzw. sind auf diese zu übertragen. Ihnen liegt die Vision eines kooperativen Föderalismus zu­grun­de. Idealerweise wird auf diesem Weg erreicht, dass sich soziale und kulturpolitische Maß­­nahmen in Bund, Ländern und Kommunen in stärkerem Maße aufeinander beziehen, auf­ein­­ander aufbauen und miteinander verzahnen.

I.  Die Freiheit der Kunst bewahren

Kunst ist keine zweckgebundene Leistung und muss sich weder durch politische noch durch ökonomische Verwertbarkeit rechtfertigen. Die große Bedeutung von Kunst für Bildung, Soziales und Tourismus darf nicht im Umkehrschluss dazu führen, sie als zweck­gebundene Leistung zu definieren oder sie zu instrumentalisieren.

II. Praxisorientierte soziale Rahmenbedingungen schaffen

Die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen müssen der Schutzwürdigkeit der Freien Künste und ihrer Arbeitspraxis Rechnung tragen.

  1. Soziale Absicherung von hybriden Erwerbsformen gewährleisten

Für Kunst- und Kulturschaffende der Freien Szene ist eine unbefristete, sozial­versiche­rungspflichtige Beschäftigung nicht der Normalfall. Vielmehr ist diese Branche von Pro­jektarbeit und dem Wechsel zwischen selbständiger Tätigkeit und kurzfristiger Be­schäf­­tigung geprägt. Hybride Erwerbsformen werden in vielen Fällen aus der künstl­eri­schen Praxis heraus bewusst gewählt. Das weithin gültige Ideal der dauer­haften An­stellung ist nicht allgemein auf die freie künstlerische Arbeit übertragbar.

Die Politik muss dem besonderen Erwerbsstatus in Kunst und Kultur Rechnung tragen und entsprechende Regelungen im sozialen Sicherungssystem schaffen. Sind bereits viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Bereich der Kunst und Lehre von sozialer Unsicherheit bedroht, so betrifft dies umso mehr die Arbeitsformen der Freien Künste.

Wir fordern, die unterschiedlichen Erwerbsformen im Kunst- und Kulturbereich ange­messen sozial abzusichern, den Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen zu er­leichtern sowie die bürokratischen Hürden bei einem Wechsel zwischen Erwerbs­for­men abzubauen.

  1. Künstlersozialkasse schützen und ausbauen

Die Künstlersozialkasse ist dringend schutzwürdig.

Wir fordern, den Zugang zur Künstlersozialkasse an der Arbeits­praxis der Freien Szene auszurichten. Die rechtliche Grundlage der Künstlersozialkasse muss dem Wechsel zwischen freischaffender Tätigkeit und kurz­fris­tiger Beschäftigung der Ak­teur*innen Rechnung tragen. Des Weiteren bedarf es einer Anpassung des Abgrenzungskatalogs.

Für Kunst- und Kulturschaffende, die keinen Zugang zur Künstlersozialkasse erhalten, muss sich der Krankenkassenbeitrag am tatsächlichen Gewinn orientieren und nicht an einem pauschalisierten Betrag.

  1. Angemessene Altersabsicherung ermöglichen

Das auf dem regelmäßigen Einkommen des Normalarbeitsvertrages basierende Alters­sicherungssystem greift für viele Akteur*innen der Freien Künste zu kurz. Trotz der ho­hen Relevanz ihres Schaffens für das Gemeinwohl werden die meisten von ihnen im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein.

Für Akteur*innen der Freien Künste muss eine angemessene, über der Grund­siche­rung liegende Altersversorgung gewährleistet werden.

  1. Gerechtigkeit beim Elterngeld

Bei den bestehenden Regelungen bezüglich der Berechnung und Auszahlung des El­tern­­geldes wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Einnahmen von freien Künst­ler*innen und Kulturschaffenden oft großen Schwankungen unterliegen.

Wir fordern, die bestehenden Regelungen an die schwankende Einkommenssituation im Bereich der Freien Künste anzupassen, z. B. indem der Berechnungszeitraum für das Elterngeld auf mindestens zwei vorange­gan­gene Ge­schäftsjahre erweitert wird.

  1. Kinderbetreuung praxisnah gestalten

Für viele Akteur*innen der Freien Künste ergibt sich aus den besonderen und vari­ab­len Arbeitszeiten (Proben, Auftritte, Aufführungen, Konzerte, Vernissagen; am Abend, am Wochenende, auf Tournee etc.) ein Notstand bei der Kinderbetreuung.

Der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz darf sich nicht auf den Platz als solchen beschränken. Er muss mit einem an den tatsächlichen zeitlichen Bedarfen orientierten Angebot an Betreuung in Kindertagesstätten verbunden sein.

Außerdem müssen Akteur*innen der Freien Künste, die ihre Tätigkeit zu vom üblichen Betreuungsrahmen abweichenden Arbeitszeiten ausüben, die Kosten für die indivi­du­elle Kinderbetreuung vollumfänglich steuerlich geltend machen können.

  1. Regelungen zur Scheinselbständigkeit überprüfen

Die Gesetzeslage zur Scheinselbständigkeit geht an der künstlerischen Praxis der Frei­en Szene vorbei. Während der Begriff der Scheinselbständigkeit im Bereich der ge­winn­orientierten Wirtschaft einen Tatbestand beschreibt, bei dem Tarifverträge un­ter­laufen und Sozialstandards umgangen werden, greift er im Bereich der Freien Küns­te zu kurz und verhindert hier sogar wünschenswerte Arbeitsprozesse.

Wir fordern eine Überarbeitung und eine differenzierte Ausgestaltung der Kriterien für Scheinselbständigkeit unter Berücksichtigung der Arbeitspraxis der Freien Künste.

III. Das Fördersystem an die künstlerische Praxis anpassen

Die öffentliche Förderung der Freien Künste in Bund, Ländern und Kommunen muss weiterentwickelt werden. Es müssen differenzierte Fördersysteme geschaffen werden, die auf die künstlerische Praxis der einzelnen Sparten zugeschnitten sind.

  1. Soziale Standards anwenden

Die öffentliche Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden muss unter Anwendung sozialer Standards erfolgen. Die finanzielle Ausstattung von Fördertöpfen muss eine Förderpraxis ermöglichen, bei der mindestens Honoraruntergrenzen berücksichtigt bzw. angemessene (Ausstellungs-) Honorare gezahlt werden können – ohne dass sich dadurch die Anzahl geförderter Projekte reduziert.

Wir fordern, dass öffentliche Förderinstrumente eine Honorierung von Künstler*innen ermöglichen, die auch Recherche- und Akquisezeiten, Struktur- und Versiche­rungs­aus­ga­ben sowie Krankheits- und Urlaubstage berücksichtigt. Außerdem müssen bei öf­fent­licher Förderung Gender­ge­rech­tigkeit und Diversität konsequent beachtet wer­den.

  1. Benachteiligung der Freien Künste abbauen

Von öffentlicher Förderung profitieren vor allem große und mittlere Institutionen. Le­dig­lich ein Bruchteil öffentlicher Fördermittel fließt in den Bereich der Freien Künste. Die strukturelle Benachteiligung der Freien Künste bei der öffentlichen Förderung muss ab­gebaut werden.

Wir fordern eine angemessene öffentliche Förderung, die der tatsächlichen Leistung der Freien Künste gerecht wird.

  1. Differenzierte Fördersysteme schaffen und weiterentwickeln

Die öffentliche Förderung der Freien Künste auf Bundes-, Landes- und Kommu­nal­ebe­ne ist stark geprägt durch die Einzelprojektförderung. Neben diesem nur kurzfristig wirk­­samen Förderwerkzeug müssen Förderinstrumente entwickelt bzw. gestärkt wer­den, die langfristiges Planen sowie das Umsetzen projektübergreifender, mehrjähriger Konzeptionen ermöglichen.

Wir fordern ein differenziertes Förderinstrumentarium, das auf die verschiedenen Ar­beits- und Schaffensphasen der Akteur*innen ausgerichtet ist. Darüber hinaus for­dern wir, die Fördersysteme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene jeweils spar­ten­­be-zogen besser auf einander abzustimmen.

  1. Förderverfahren entbürokratisieren

Von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung ist die öffentliche För­de­rung der Freien Künste sowohl für Akteur*innen, aber auch für die Verwaltung mit ei­nem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.

Wir fordern eine Entbürokratisierung der Förderverfahren, z. B. durch Festlegung ange­mes­sener Pauschalsätze bei Organisations- und Produktionskosten.

  1. Faire und transparente Juryverfahren gewährleisten

Die Vergabe von öffentlichen Geldern muss durch eine angemessene, fachgerechte Sich­­tung und Bewertung von Anträgen sowie durch faire, transparente und auf fach­li­che Expertise gestützte Juryverfahren erfolgen. Dies kann jedoch weder allein von der Verwaltung noch von parlamentarischen Gremien wie den Kulturausschüssen geleistet werden. Die Berufung von zeitlich befristeten und angemessen honorierten Fachjurys hat sich bewährt und ist ein unabdingbarer Bestandteil öffentlicher Förde­rung. Die Be­setzung der Jurys hat den gesellschaftlichen Realitäten im Hinblick auf Gender und Di­versität Rechnung zu tragen.

Wir fordern, für die Berufung und Evaluation von Jurys sowie für den Vergabeprozess ver­­bindliche Verfahren und Kriterien festzulegen, die kontinuierlich weiterentwickelt wer­­den müssen. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der einzelnen Kunstsparten geschehen.

  1. Internationalen Austausch stärken

Die Akteur*innen der Freien Künste sind Teil eines internationalen Diskurses. Ohne die Stärkung bestehender und die Entwicklung neuer Förderinstrumente bezüglich in­ter­na­tionaler Residenz-, Austausch-, Festival-, Produktions- und Tournee­mög­lich­keiten droht die in Deutschland produzierte Kunst am internationalen Diskurs immer we­ni­ger teilzuhaben.

Wir fordern Förderprogramme für den internationalen Austausch, die auf die jeweiligen Kunstsparten der Freien Szene zugeschnitten sind und in denen z. B. Fahrtkosten- und Unter­bringungszuschüsse unbürokratisch und bei Bedarf kurzfristig gewährt wer­den kön­nen.

  1. Hemmnisse im internationalen Künstler*innen-Austausch abbauen

Die Zusammenarbeit mit Künstler*innen aus dem Nicht-Schengen-Raum und vor allem aus Krisenregionen scheitert häufig an bürokratischen Hindernissen und den großen Hür­den bei der Erteilung von Einreise-Visa.

Wir fordern eine Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren sowie eine verein­fach­te Visaerteilung für Künstler*innen.

IV. Interessenvertretungen stärken

Freie Kunst- und Kulturschaffende organisieren sich in Verbänden und Netzwerken, da für sie kein klassisches Arbeitgeber*innen-Arbeitnehmer*innen-Verhältnis besteht und ihnen somit auch keine entsprechenden Schutzinstrumente wie die betriebliche Mitbe­stimmung oder die gewerkschaftliche Organisation zur Verfügung stehen. Prof­es­sio­nel­le Verbandsstrukturen lassen sich, anders als in anderen Wirtschafts­be­reichen, nicht aus den Einkommen der Kunstschaffenden selbst finanzieren. Dennoch haben sich in allen Kunstsparten meist ehrenamtliche Netzwerke und Ver­bän­de ge­bildet.

Wir fordern eine öffentliche Grundfinanzierung dieser Strukturen, um eine profes­sio­nel­le und nachhaltige Interessenvertretung von freien Kunst- und Kulturschaffenden zu er­möglichen.

V. Freie Künste in den Medien

Der Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beinhaltet die Dar­stel­lung der kulturellen und künstlerischen Vielfalt Deutschlands. Dieser Auftrag wird un­zureichend erfüllt.

Wir fordern eine deutlich stärkere Präsenz von qualitativ hochwertigen freien künstle­rischen Produktionen in den Programmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Dies gilt auch für alle anderen Medien.

VI. Freie Künste im Curriculum künstlerischer Studiengänge 

Die Allianz der Freien Künste empfiehlt dringend, die künst­lerische und berufliche Pra­xis der Frei­en Szene stärker im Curriculum künstle­ri­scher Studiengänge zu be­rück­sichtigen.

VII. Freie Szene ist kulturelles Erbe

Die öffentliche Sicherung des kulturellen Erbes konzentriert sich auf die Produktion der institutionell geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen. Zum kulturellen Erbe unserer Zeit gehört maßgeblich aber auch die Kunst- und Kulturproduktion der Freien Szene.

Wir fordern die systematische Erfassung, Archivierung und öffentliche Nutzbar­ma­chung der Arbeiten der Freien Künste.

VIII. Kultur als Staatsziel

Über die Detailforderungen hinaus fordert die Allianz der Freien Künste eine grund­sätz­liche Stärkung der Kultur in Deutschland. Kultur und Kunst gehören zur Grund­ver­sor­gung. In der konsequenten Weiterführung dieser Annahme muss Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden – so, wie es bereits die Enquete-Kom­mis­sion des Deutschen Bundestages »Kultur in Deutschland« 2007 in ihrem Abschlussbericht ge­fordert hat.


 


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