• Die Allianz der Freien Künste – wer wir sind
• Die Arbeitspraxis in den Freien Künsten – wie wir arbeiten
• Was zu tun ist!
• Die Kernforderungen
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Die Allianz der Freien Künste – wer wir sind
Die Allianz der Freien Künste (AFK) ist ein offenes Bündnis von Bundesverbänden und Interessenvertretungen der privatrechtlich organisierten Kunst- und Kulturschaffenden in Deutschland. Der Allianz gehören aktuell an: Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, der Verband der HörspielRegie, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, der Verband Deutscher Puppentheater, die Vereinigung Alte Musik sowie das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk.
Das vorliegende Positionspapier und seine Kernforderungen sind in einem mehrmonatigen, intensiven Diskussionsprozess der beteiligten Verbände entstanden. Es dient als grundlegende Positionsbestimmung und ist Ausgangspunkt für die kulturpolitische Arbeit der Allianz.
Deutschland ist ein Land der Kunst und der Kultur. Ein maßgeblicher Teil der Kunst- und Kulturproduktion in Deutschland wird von privatrechtlich organisierten Kunst- und Kulturschaffenden erbracht. Die Freie Szene hält die Kultur lebendig und facettenreich und ist Motor für Innovationen. Inhaltlich-künstlerisch haben die Freien Künste einen bestimmenden und stilprägenden Einfluss auf die ästhetischen Diskurse und die Entwicklung der einzelnen Kunstsparten. Indem sie ungewohnte Perspektiven eröffnen, gesellschaftspolitische Themen aufgreifen und Sicht- und Arbeitsweisen hinterfragen, haben die Freien Künste einen substantiellen Anteil an der zivilgesellschaftlichen Entwicklung. Bei vielen Akteur*innen der Freien Künste verbinden sich darüber hinaus künstlerisch-ästhetische Ansätze mit einer Vielzahl von sozialen, integrativen und interkulturellen Projekten.
Die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch, unter denen die Akteur*innen der Freien Künste arbeiten, werden weder dem bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag noch der Arbeitspraxis der Freien Künste gerecht.
Die Allianz der Freien Künste will die Arbeits- und Lebensbedingungen für die in diesem Arbeitsfeld tätigen Akteur*innen ebenso grundlegend wie nachhaltig verbessern. Sie will spartenübergreifend gemeinsame, übergeordnete Forderungen bündeln und in den kulturpolitischen Diskurs einbringen. Die Allianz der Freien Künste will die Aufmerksamkeit auf den Arbeitsbereich der privatrechtlich organisierten Kunst- und Kulturschaffenden in Deutschland und ihre künstlerische Praxis lenken, eine übergreifende fachliche Expertise bereitstellen sowie die Politik beraten und die Öffentlichkeit informieren.
Man kann davon ausgehen, dass die Forderungen der AFK einen Personenkreis von insgesamt mindestens 250.000 Kunst- und Kulturschaffenden betreffen. Dabei handelt es sich – neben den Künstler*innen – auch um all jene Akteur*innen, die im unmittelbaren Umfeld der Kunstproduktion tätig sind.
Die Arbeitspraxis in den Freien Künsten – wie wir arbeiten
Die freien Künstler*innen und Kulturschaffenden arbeiten vorwiegend projektbezogen. Ihre Arbeit ist von einem hohen Grad an Selbstbestimmung in Bezug auf Gegenstand, Arbeitsweise und Arbeitskonstellationen geprägt. Die Ausübung ihrer künstlerischen Praxis erfolgt hauptberuflich und ist Arbeits- und Lebensmittelpunkt.
Die Mehrzahl der Akteur*innen sind nicht marktwirtschaftlich orientierte Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer.1 Solo-Selbständigkeit und kurzfristige Beschäftigung sind die vorherrschenden Erwerbsformen. Bei vielen Kunst- und Kulturschaffenden wechseln diese Erwerbsformen häufig. Dieser hybride Erwerbsstatus entspricht der selbst gewählten, zumeist projektbezogenen Arbeitsweise.
Anders als bei einem Großteil der Erwerbstätigen in Deutschland ist die Erwerbsform der unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht das angestrebte Arbeitsmodell, es widerspricht häufig der künstlerischen Praxis der Freien Szene.
Was zu tun ist!
Die bestehenden Sozialsysteme sind auf selbstgewählte, flexible Arbeitsformen unzureichend eingestellt. Die Kunst- und Kulturschaffenden sind mit einer Vielzahl systemischer Hürden und hohem bürokratischen Aufwand konfrontiert. Der erfreulicherweise eingeführte gesetzliche Mindestlohn greift im Bereich der Freien Künste nicht. Es gibt keine Tarifpartner, die ihre jeweiligen Interessen miteinander aushandeln und die von zahlreichen Verbänden empfohlenen Honorarstandards sind nicht verbindlich. Trotz erfolgreicher und hoch professioneller Arbeit bewegt sich eine Vielzahl der privatrechtlich organisierten Kunst- und Kulturschaffenden im unteren Einkommensbereich. Eine angemessene Altersvorsorge ist flächendeckend nicht möglich und dem Großteil der Akteur*innen droht eine systembedingte Altersarmut.
Obwohl die Freien Künste in erheblichem Maße zur kulturellen Grundversorgung beitragen, erhalten sie lediglich einen Bruchteil der öffentlichen Förderung. Die von den Verbänden empfohlenen Honorarstandards kommen im Bereich der öffentlichen Förderung weitgehend nicht zur Anwendung. Auch fehlt eine Ausdifferenzierung der Fördersysteme.
Diese Situation muss sich ändern! Es ist an der Zeit, dass die Politik soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen schafft, die der Leistung der Freien Künste und ihrem Anteil an der Kunst- und Kulturproduktion in Deutschland gerecht werden. Eine kontinuierliche Erwerbsbiografie muss – jenseits des Modells der Festanstellung – möglich sein. Die Arbeitssituation und die spezifischen Arbeitsweisen von Künstler*innen und Kulturschaffenden in der Freien Szene müssen in den Fokus genommen werden, Rechtssicherheit und die Möglichkeit der sozialen Absicherung müssen gegeben sein und bürokratische Hürden in den Sozialsystemen müssen abgebaut werden
1 Definition nach der Wirtschaftsministerkonferenz, 2009, Leitfaden zur Erstellung einer statistischen Datengrundlage für die Kulturwirtschaft und eine länderübergreifende Auswertung kulturwirtschaftlicher Daten, Köln 2009.
Die Kernforderungen
Ein Großteil der kulturpolitischen Kernforderungen der AFK bezieht sich vor allem auf die Bundesebene – insbesondere jene Forderungen, die die sozialen Rahmenbedingungen betreffen. Einige Forderungen nehmen zudem auf die Ebene der Länder und Kommunen Bezug bzw. sind auf diese zu übertragen. Ihnen liegt die Vision eines kooperativen Föderalismus zugrunde. Idealerweise wird auf diesem Weg erreicht, dass sich soziale und kulturpolitische Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen in stärkerem Maße aufeinander beziehen, aufeinander aufbauen und miteinander verzahnen.
I. Die Freiheit der Kunst bewahren
Kunst ist keine zweckgebundene Leistung und muss sich weder durch politische noch durch ökonomische Verwertbarkeit rechtfertigen. Die große Bedeutung von Kunst für Bildung, Soziales und Tourismus darf nicht im Umkehrschluss dazu führen, sie als zweckgebundene Leistung zu definieren oder sie zu instrumentalisieren.
II. Praxisorientierte soziale Rahmenbedingungen schaffen
Die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen müssen der Schutzwürdigkeit der Freien Künste und ihrer Arbeitspraxis Rechnung tragen.
- Soziale Absicherung von hybriden Erwerbsformen gewährleisten
Für Kunst- und Kulturschaffende der Freien Szene ist eine unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht der Normalfall. Vielmehr ist diese Branche von Projektarbeit und dem Wechsel zwischen selbständiger Tätigkeit und kurzfristiger Beschäftigung geprägt. Hybride Erwerbsformen werden in vielen Fällen aus der künstlerischen Praxis heraus bewusst gewählt. Das weithin gültige Ideal der dauerhaften Anstellung ist nicht allgemein auf die freie künstlerische Arbeit übertragbar.
Die Politik muss dem besonderen Erwerbsstatus in Kunst und Kultur Rechnung tragen und entsprechende Regelungen im sozialen Sicherungssystem schaffen. Sind bereits viele sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Bereich der Kunst und Lehre von sozialer Unsicherheit bedroht, so betrifft dies umso mehr die Arbeitsformen der Freien Künste.
Wir fordern, die unterschiedlichen Erwerbsformen im Kunst- und Kulturbereich angemessen sozial abzusichern, den Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen zu erleichtern sowie die bürokratischen Hürden bei einem Wechsel zwischen Erwerbsformen abzubauen.
- Künstlersozialkasse schützen und ausbauen
Die Künstlersozialkasse ist dringend schutzwürdig.
Wir fordern, den Zugang zur Künstlersozialkasse an der Arbeitspraxis der Freien Szene auszurichten. Die rechtliche Grundlage der Künstlersozialkasse muss dem Wechsel zwischen freischaffender Tätigkeit und kurzfristiger Beschäftigung der Akteur*innen Rechnung tragen. Des Weiteren bedarf es einer Anpassung des Abgrenzungskatalogs.
Für Kunst- und Kulturschaffende, die keinen Zugang zur Künstlersozialkasse erhalten, muss sich der Krankenkassenbeitrag am tatsächlichen Gewinn orientieren und nicht an einem pauschalisierten Betrag.
- Angemessene Altersabsicherung ermöglichen
Das auf dem regelmäßigen Einkommen des Normalarbeitsvertrages basierende Alterssicherungssystem greift für viele Akteur*innen der Freien Künste zu kurz. Trotz der hohen Relevanz ihres Schaffens für das Gemeinwohl werden die meisten von ihnen im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein.
Für Akteur*innen der Freien Künste muss eine angemessene, über der Grundsicherung liegende Altersversorgung gewährleistet werden.
- Gerechtigkeit beim Elterngeld
Bei den bestehenden Regelungen bezüglich der Berechnung und Auszahlung des Elterngeldes wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Einnahmen von freien Künstler*innen und Kulturschaffenden oft großen Schwankungen unterliegen.
Wir fordern, die bestehenden Regelungen an die schwankende Einkommenssituation im Bereich der Freien Künste anzupassen, z. B. indem der Berechnungszeitraum für das Elterngeld auf mindestens zwei vorangegangene Geschäftsjahre erweitert wird.
- Kinderbetreuung praxisnah gestalten
Für viele Akteur*innen der Freien Künste ergibt sich aus den besonderen und variablen Arbeitszeiten (Proben, Auftritte, Aufführungen, Konzerte, Vernissagen; am Abend, am Wochenende, auf Tournee etc.) ein Notstand bei der Kinderbetreuung.
Der gesetzliche Anspruch auf einen Kita-Platz darf sich nicht auf den Platz als solchen beschränken. Er muss mit einem an den tatsächlichen zeitlichen Bedarfen orientierten Angebot an Betreuung in Kindertagesstätten verbunden sein.
Außerdem müssen Akteur*innen der Freien Künste, die ihre Tätigkeit zu vom üblichen Betreuungsrahmen abweichenden Arbeitszeiten ausüben, die Kosten für die individuelle Kinderbetreuung vollumfänglich steuerlich geltend machen können.
- Regelungen zur Scheinselbständigkeit überprüfen
Die Gesetzeslage zur Scheinselbständigkeit geht an der künstlerischen Praxis der Freien Szene vorbei. Während der Begriff der Scheinselbständigkeit im Bereich der gewinnorientierten Wirtschaft einen Tatbestand beschreibt, bei dem Tarifverträge unterlaufen und Sozialstandards umgangen werden, greift er im Bereich der Freien Künste zu kurz und verhindert hier sogar wünschenswerte Arbeitsprozesse.
Wir fordern eine Überarbeitung und eine differenzierte Ausgestaltung der Kriterien für Scheinselbständigkeit unter Berücksichtigung der Arbeitspraxis der Freien Künste.
III. Das Fördersystem an die künstlerische Praxis anpassen
Die öffentliche Förderung der Freien Künste in Bund, Ländern und Kommunen muss weiterentwickelt werden. Es müssen differenzierte Fördersysteme geschaffen werden, die auf die künstlerische Praxis der einzelnen Sparten zugeschnitten sind.
- Soziale Standards anwenden
Die öffentliche Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden muss unter Anwendung sozialer Standards erfolgen. Die finanzielle Ausstattung von Fördertöpfen muss eine Förderpraxis ermöglichen, bei der mindestens Honoraruntergrenzen berücksichtigt bzw. angemessene (Ausstellungs-) Honorare gezahlt werden können – ohne dass sich dadurch die Anzahl geförderter Projekte reduziert.
Wir fordern, dass öffentliche Förderinstrumente eine Honorierung von Künstler*innen ermöglichen, die auch Recherche- und Akquisezeiten, Struktur- und Versicherungsausgaben sowie Krankheits- und Urlaubstage berücksichtigt. Außerdem müssen bei öffentlicher Förderung Gendergerechtigkeit und Diversität konsequent beachtet werden.
- Benachteiligung der Freien Künste abbauen
Von öffentlicher Förderung profitieren vor allem große und mittlere Institutionen. Lediglich ein Bruchteil öffentlicher Fördermittel fließt in den Bereich der Freien Künste. Die strukturelle Benachteiligung der Freien Künste bei der öffentlichen Förderung muss abgebaut werden.
Wir fordern eine angemessene öffentliche Förderung, die der tatsächlichen Leistung der Freien Künste gerecht wird.
- Differenzierte Fördersysteme schaffen und weiterentwickeln
Die öffentliche Förderung der Freien Künste auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ist stark geprägt durch die Einzelprojektförderung. Neben diesem nur kurzfristig wirksamen Förderwerkzeug müssen Förderinstrumente entwickelt bzw. gestärkt werden, die langfristiges Planen sowie das Umsetzen projektübergreifender, mehrjähriger Konzeptionen ermöglichen.
Wir fordern ein differenziertes Förderinstrumentarium, das auf die verschiedenen Arbeits- und Schaffensphasen der Akteur*innen ausgerichtet ist. Darüber hinaus fordern wir, die Fördersysteme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene jeweils spartenbe-zogen besser auf einander abzustimmen.
- Förderverfahren entbürokratisieren
Von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung ist die öffentliche Förderung der Freien Künste sowohl für Akteur*innen, aber auch für die Verwaltung mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.
Wir fordern eine Entbürokratisierung der Förderverfahren, z. B. durch Festlegung angemessener Pauschalsätze bei Organisations- und Produktionskosten.
- Faire und transparente Juryverfahren gewährleisten
Die Vergabe von öffentlichen Geldern muss durch eine angemessene, fachgerechte Sichtung und Bewertung von Anträgen sowie durch faire, transparente und auf fachliche Expertise gestützte Juryverfahren erfolgen. Dies kann jedoch weder allein von der Verwaltung noch von parlamentarischen Gremien wie den Kulturausschüssen geleistet werden. Die Berufung von zeitlich befristeten und angemessen honorierten Fachjurys hat sich bewährt und ist ein unabdingbarer Bestandteil öffentlicher Förderung. Die Besetzung der Jurys hat den gesellschaftlichen Realitäten im Hinblick auf Gender und Diversität Rechnung zu tragen.
Wir fordern, für die Berufung und Evaluation von Jurys sowie für den Vergabeprozess verbindliche Verfahren und Kriterien festzulegen, die kontinuierlich weiterentwickelt werden müssen. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der einzelnen Kunstsparten geschehen.
- Internationalen Austausch stärken
Die Akteur*innen der Freien Künste sind Teil eines internationalen Diskurses. Ohne die Stärkung bestehender und die Entwicklung neuer Förderinstrumente bezüglich internationaler Residenz-, Austausch-, Festival-, Produktions- und Tourneemöglichkeiten droht die in Deutschland produzierte Kunst am internationalen Diskurs immer weniger teilzuhaben.
Wir fordern Förderprogramme für den internationalen Austausch, die auf die jeweiligen Kunstsparten der Freien Szene zugeschnitten sind und in denen z. B. Fahrtkosten- und Unterbringungszuschüsse unbürokratisch und bei Bedarf kurzfristig gewährt werden können.
- Hemmnisse im internationalen Künstler*innen-Austausch abbauen
Die Zusammenarbeit mit Künstler*innen aus dem Nicht-Schengen-Raum und vor allem aus Krisenregionen scheitert häufig an bürokratischen Hindernissen und den großen Hürden bei der Erteilung von Einreise-Visa.
Wir fordern eine Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren sowie eine vereinfachte Visaerteilung für Künstler*innen.
IV. Interessenvertretungen stärken
Freie Kunst- und Kulturschaffende organisieren sich in Verbänden und Netzwerken, da für sie kein klassisches Arbeitgeber*innen-Arbeitnehmer*innen-Verhältnis besteht und ihnen somit auch keine entsprechenden Schutzinstrumente wie die betriebliche Mitbestimmung oder die gewerkschaftliche Organisation zur Verfügung stehen. Professionelle Verbandsstrukturen lassen sich, anders als in anderen Wirtschaftsbereichen, nicht aus den Einkommen der Kunstschaffenden selbst finanzieren. Dennoch haben sich in allen Kunstsparten meist ehrenamtliche Netzwerke und Verbände gebildet.
Wir fordern eine öffentliche Grundfinanzierung dieser Strukturen, um eine professionelle und nachhaltige Interessenvertretung von freien Kunst- und Kulturschaffenden zu ermöglichen.
V. Freie Künste in den Medien
Der Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beinhaltet die Darstellung der kulturellen und künstlerischen Vielfalt Deutschlands. Dieser Auftrag wird unzureichend erfüllt.
Wir fordern eine deutlich stärkere Präsenz von qualitativ hochwertigen freien künstlerischen Produktionen in den Programmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Dies gilt auch für alle anderen Medien.
VI. Freie Künste im Curriculum künstlerischer Studiengänge
Die Allianz der Freien Künste empfiehlt dringend, die künstlerische und berufliche Praxis der Freien Szene stärker im Curriculum künstlerischer Studiengänge zu berücksichtigen.
VII. Freie Szene ist kulturelles Erbe
Die öffentliche Sicherung des kulturellen Erbes konzentriert sich auf die Produktion der institutionell geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen. Zum kulturellen Erbe unserer Zeit gehört maßgeblich aber auch die Kunst- und Kulturproduktion der Freien Szene.
Wir fordern die systematische Erfassung, Archivierung und öffentliche Nutzbarmachung der Arbeiten der Freien Künste.
VIII. Kultur als Staatsziel
Über die Detailforderungen hinaus fordert die Allianz der Freien Künste eine grundsätzliche Stärkung der Kultur in Deutschland. Kultur und Kunst gehören zur Grundversorgung. In der konsequenten Weiterführung dieser Annahme muss Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden – so, wie es bereits die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages »Kultur in Deutschland« 2007 in ihrem Abschlussbericht gefordert hat.